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Am  01.01. 1997 ist die EU-Richtlinie 90/270/EWG in Kraft getreten.Diese Richtlinie wurde von der europäischen Union erlassen und dient dem Arbeits- und Menschenschutz.

Hier werden unter anderem die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheisschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten verstellbare Lichtschutzvorrichtungen geregelt. Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Zudem sollte eine möglichst gleichmäßige aber nicht zu helle Raumausleuchtung mit geringstmöglichem Kunstlichteinsatz erreicht werden.

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